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Allgemeine Geschäftsbedingungen

FR FREIRAUM Gastronomie GmbH

Stand Juli 2023

Allgemeine Geschäftsbedingungen der FR freiraum Gastronomie GmbH für das Restaurant freiraum am Business Campus Garching und das Restaurant freiraum am Business Campus Unterschleißheim und dem Lieferservice beider Restaurants


Anwendungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Leistungen der FR freiraum Gastronomie GmbH für Veranstaltungen im Restaurant Freiraum Garching oder Freiraum Unterschleißheim und Konferenzservice am Business Campus Garching und am Business Campus Unterschleißheim. Entgegenstehenden oder zusätzlichen Bedingungen des Kunden wird widersprochen. Diese gelten nur, wenn sich die FR freiraum Gastronomie GmbH schriftlich und ausdrücklich mit ihnen oder mit Teilen davon einverstanden erklärt hat.

1. Veranstaltungen

1.1. Zustandekommen und Inhalt von Verträgen

1.1.1. Veranstaltungen im Restaurant Business Campus Garching und am Business Campus Unterschleißheim

1.1.1.1. Eine Veranstaltung liegt vor, wenn Speisen oder Speisenabfolgen vorab bestellt und festgelegt werden und keine Wahl im Restaurant erfolgt, sonstige Sonderleistungen in Anspruch genommen werden oder eine Reservierung mehr als neun Personen umfasst.

1.1.1.2. Bei einer Veranstaltung mit mehr als 100 Personen wird das Restaurant zwingend exklusiv an diese Veranstaltung vergeben. Raummiete und Umsatzgarantie werden bei einer Exklusivvergabe individuell vereinbart. Der Kunde garantiert die dann vereinbarten Umsätze durch die Bestellung von Speisen und Getränken. Diese Beträge stellen Mindestumsätze dar. Insbesondere Ziff. 3 bleibt unberührt. Die FR freiraum Gastronomie GmbH ist berechtigt, die Differenz zwischen einem geringeren tatsächlichen Umsatz und den vereinbarten Umsatzbeträgen als zusätzliche Raummiete in Rechnung zu stellen. Die Raummiete beinhaltet die Bereitstellung des Raumes und des vorhandenen Mobiliars.

1.1.2. Veranstaltungen außerhalb des Restaurants am Business Campus Garching und am Business Campus Unterschleißheim

1.1.2.1. Eine Veranstaltung liegt vor, wenn der Kunde für eine Veranstaltung an einem anderen Standort am Standort Business Campus Garching oder am Business Campus Unterschleißheim als dem Restaurant Speisen oder Speisenabfolgen vorab bestellt und/oder sonstige Sonderleistungen in Anspruch nimmt.

1.1.2.2. Die FR freiraum Gastronomie GmbH wird dem Kunden die vereinbarten Speisen und Getränke zeitgerecht zum vom Kunden gewünschten Termin an den vereinbarten Standort liefern. Für sämtliche nicht ausdrücklich vereinbarten Leistungen (z.B. Möbel, Tischschmuck, Personalbereitstellung usw.) ist ausschließlich der Kunde verantwortlich.

1.1.3. Der Vertrag über Veranstaltungen kommt durch Rücksendung der unterschriebenen Veranstaltungsvereinbarung der FR freiraum Gastronomie GmbH durch den Kunden zustande. Die FR freiraum Gastronomie GmbH hält sich an das nicht unterschriebene Angebot bis zum Ablauf der darin genannten Frist gebunden. Änderungen des Kunden bedürfen der ausdrücklichen Zustimmung der FR freiraum Gastronomie GmbH. Mündliche Nebenabreden oder nachträgliche Änderungen / Ergänzungen zu einem Vertrag sind nur verbindlich, wenn die FR freiraum Gastronomie GmbH diese schriftlich bestätigt.

1.1.4. Ist der Kunde Vermittler bzw. Organisator eines Dritten („Auftraggeber“), so haften beide gesamtschuldnerisch für die Erfüllung der Pflichten aus dem Vertrag. Der Vermittler / Organisator erklärt mit seiner Unterschrift unter das Angebot der FR freiraum Gastronomie GmbH, hierzu von seinem Auftraggeber ermächtigt zu sein. Vertragspartner und Kunde der FR freiraum Gastronomie GmbH und damit Rechnungsadressat ist zunächst der Vermittler / Organisator.

1.2. Leistungsumfang und –änderungen

1.2.1. Der durch den Kunden angegebene und im Angebot durch Unterschrift bestätigte Leistungsumfang dient als Rechnungsgrundlage. Mehrungen im Leistungsumfang und der Getränkeumsatz werden nach dem tatsächlichen Anfall auf Grundlage der üblichen Preisliste der FR freiraum Gastronomie GmbH in Rechnung gestellt. Die FR freiraum Gastronomie GmbH behält sich vor, in der Menüzusammenstellung eine Änderung für den Fall vorzunehmen, dass aus nicht von der FR freiraum Gastronomie GmbH zu vertretenden Gründen Teile des Menüs durch andere gleichwertige Speisen oder Getränke ersetzt werden müssen. Die FR freiraum Gastronomie GmbH wird sich bemühen, den Kunden rechtzeitig zu informieren und trägt dafür Sorge, dass im zumutbaren Umfang das Ersatzprodukt dem Charakter des ersetzten Produktes möglichst nahekommt.

1.2.2. Der Kunde ist berechtigt, eine Minderung der Personenzahl bis zu 10% bis spätestens 48 Stunden vor dem gebuchten Termin vorzunehmen. Die Minderung bedarf der schriftlichen Mitteilung innerhalb dieser Frist an garching@freiraum.rest oder unterschleissheim@freiraum.rest.

Bei einer erheblichen Reduzierung der Personenzahl (>10 %) behält sich FR vor, andere als die auf Basis der ursprünglich angegebenen Personenzahl ausgewählten Tische oder Räume zu wählen sowie die Platzierung der Gäste zu ändern. FR wird sich bemühen, den Platzierungswünschen des Kunden so weit wie möglich entgegenzukommen. Sollte die Personenzahl durch die Reduzierung, die in 1.1.1.2. angegebene Personenzahl unterschreiten besteht nicht automatisch Anspruch auf zwingend exklusive Vergabe an diese Veranstaltung bzw. diesen Kunden.

1.2.3. Bei einer nachträglichen Erhöhung der Personenzahl ist der Kunde verpflichtet, dies der FR freiraum Gastronomie GmbH unverzüglich schriftlich mitzuteilen. Die Erhöhung ist nur wirksam, sofern sie von der FR freiraum Gastronomie GmbH bestätigt wird. Der Vergütung und Rechnungslegung liegt dann die erhöhte Personenzahl zu Grunde.

1.2.4. Zum Leistungsumfang gehören die üblichen Öffnungszeiten. Diese sind Montag bis Donnerstag von 8:00 Uhr bis 17:00 Uhr und Freitag von 8:00 Uhr bis 15:00 Uhr. An Wochenenden, Feiertagen und damit verbundenen Brückentagen ist das Restaurant geschlossen. Die FR behält sich vor, Öffnungszeiten gegebenenfalls anzupassen.

1.2.5. Eine Veränderung der Öffnungszeiten ist in der Regel möglich und im Vorfeld mit der FR freiraum Gastronomie GmbH zu vereinbaren. Bei Veranstaltungen, die über die üblichen Öffnungszeiten hinausgehen, berechnet die FR freiraum Gastronomie GmbH einen Dienstleistungszuschlag pro Mitarbeiter auf Basis des jeweiligen Angebots.

1.3. Rücktritt

1.3.1. Der Kunde ist zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Der Rücktritt ist schriftlich zu erklären. Erklärt er den Rücktritt

- bei einer Veranstaltung bis 5 Personen bis spätestens 48 Stunden vor dem vereinbarten Termin, so ist dies kostenfrei;
-bei einer Veranstaltung für 6 - 20 Personen bis spätestens 5 Werktage vor dem vereinbarten Termin, so ist dies kostenfrei;
-bei einer Veranstaltung ab 21 Personen bis spätestens 15 Werktage vor dem vereinbarten Termin, so ist dies kostenfrei.

Außerhalb dieser Fristen erklärte Rücktritte berechtigen die FR freiraum Gastronomie GmbH dazu, die gesamte Gegenleistung des Kunden in Anspruch zu nehmen, es sei denn, der Schaden von der FR freiraum Gastronomie GmbH ist geringer und der Kunde weist dies nach. Ist noch keine Gegenleistung vereinbart worden, so wird das zu diesem Zeitpunkt günstigste Menüangebot je Person als Mindestschaden angenommen; bei einer Exklusivbuchung wird eine Personenanzahl von mindestens 100 angenommen, sofern keine Angabe durch den Kunden vorhanden ist.

1.3.2. Unbeschadet voranstehender Regelung wird die FR freiraum Gastronomie GmbH Waren, Materialien und Personaldienstleistungen, die speziell für die betroffene Veranstaltung angeschafft wurden und die die FR freiraum Gastronomie GmbH nicht anderweitig einsetzen kann, dem Kunden in Rechnung stellen.

1.3.3. Übt der Kunde sein Rücktrittsrecht nicht aus, so bleibt der Vertrag wirksam mit der Folge, dass der Kunde die vereinbarte Gegenleistung auch dann zu entrichten hat, wenn er die bestellten Lieferungen und Leistungen nicht in Anspruch nimmt. Die Gegenleistung beinhaltet auch eine angemessene Entschädigung für entgangenen Speisen- und Getränkeumsatz.

1.3.4. Die FR freiraum Gastronomie GmbH ist auch berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag zurückzutreten, beispielsweise falls höhere Gewalt, Arbeitskämpfe (Aussperrung und Streik), durch die nicht nur eine Leistungsverzögerung eintritt, oder von der FR freiraum Gastronomie GmbH nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrags unmöglich machen oder unzumutbar erschweren.

Bei berechtigtem Rücktritt hat der Kunde keinen Anspruch auf Schadensersatz.

 

1.4. Pflichten des Kunden

1.4.1. Das Einbringen von Speisen und Getränken sowie sonstiger Leistungen durch den Kunden, die normalerweise zum Umfang eines Restaurants gehören, ist nur nach gesonderter schriftlicher Vereinbarung zulässig. Die FR freiraum Gastronomie GmbH kann ihre Zustimmung von einem angemessenen Beitrag des Kunden zur Deckung der Gemeinkosten abhängig machen.

1.4.2. Stellt der Kunde mit Zustimmung der FR freiraum Gastronomie GmbH die Dekoration im Restaurant am Business Campus Garching oder am Business Campus Unterschleißheim, so hat das von ihm verwendete Dekorationsmaterial den feuerpolizeilichen Anforderungen zu entsprechen. Die FR freiraum Gastronomie GmbH ist berechtigt, hierüber einen behördlichen Nachweis zu verlangen. Zur Vermeidung von Beschädigungen ist das Anbringen und Aufstellen von Gegenständen vorher mit der FR freiraum Gastronomie GmbH abzustimmen.

1.4.3. Die Verwendung von eigenen elektrischen Anlagen des Kunden unter Nutzung des Stromnetzes der durch die FR freiraum Gastronomie GmbH überlassenen Räume bedarf der schriftlichen Zustimmung der FR freiraum Gastronomie GmbH. Der Kunde trägt die Kosten für den Verbrauch der elektrischen Energie genehmigter Anlagen in Form einer Pauschale gemäß Angebot. Der Kunde wird der FR freiraum Gastronomie GmbH hinsichtlich sämtlicher Ansprüche und Schäden, die aus der Verwendung dieser elektrischen Anlagen entstehen, schad- und klaglos halten.

1.4.4. Bei Veranstaltungen im Restaurant am Business Campus Garching oder am Business Campus Unterschleißheim umfasst die Veranstaltungsvereinbarung die Grundreinigung der Veranstaltungsräume und die Entsorgung üblicher Abfälle der Veranstaltung. Die Entsorgung seiner Art oder Menge nach außergewöhnlichen Abfalls wird von der FR freiraum Gastronomie GmbH gesondert in Rechnung gestellt. Gleiches gilt für außergewöhnliche Verschmutzungen des Veranstaltungsraums.

1.4.5. Bei Veranstaltungen außerhalb des Restaurants am Business Campus Garching oder am Business Campus Unterschleißheim umfasst die Veranstaltungsvereinbarung die Grundreinigung der Veranstaltungsräume und die Entsorgung üblicher Abfälle der Veranstaltung nur dann, wenn dies ausdrücklich vorher schriftlich vereinbart wurde. Ist die Entsorgung der Abfälle durch die FR freiraum Gastronomie GmbH vereinbart, wird die Entsorgung seiner Art oder Menge nach außergewöhnlichen Abfalls von der FR freiraum Gastronomie GmbH jedenfalls gesondert in Rechnung gestellt. Gleiches gilt für außergewöhnliche Verschmutzungen des Veranstaltungsraums.

1.4.6. Im Fall musikalischer Darbietungen hat der Kunde die Wahrung der entsprechenden Schutzrechte (GEMA) sicherzustellen.

 

2. Konferenzservice

2.1. Zustandekommen und Inhalt von Verträgen

2.1.1. Die FR freiraum Gastronomie GmbH bietet den Unternehmen mit Sitz am Business Campus Garching und am Business Campus Unterschleißheim Konferenzservice. Der Kunde kann auf der Internetseite www.freiraum.rest verschiedene Artikel zur Konferenzbewirtung elektronisch bestellen.

2.1.2. Der Vertrag über Leistungen im Rahmen des Konferenzservice kommt durch Absenden der Bestellung im elektronischen Weg durch den Kunden zustande. Nachträgliche Änderungen des Kunden bedürfen der ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung der FR freiraum Gastronomie GmbH. Mündliche Nebenabreden oder nachträgliche Änderungen / Ergänzungen zu einem Vertrag sind nur verbindlich, wenn die FR freiraum Gastronomie GmbH sie schriftlich bestätigt.

2.1.3. Ist der Kunde Vermittler bzw. Organisator eines Dritten („Auftraggeber“), so haften beide gesamtschuldnerisch für die Erfüllung der Pflichten aus dem Vertrag. Der Vermittler / Organisator erklärt mit seiner Unterschrift unter das Angebot der FR freiraum Gastronomie GmbH, hierzu von seinem Auftraggeber ermächtigt zu sein. Vertragspartner und Kunde der FR freiraum Gastronomie GmbH und damit Rechnungsadressat ist zunächst der Vermittler/Organisator.

 

2.2. Bestellfristen

2.2.1. Die Bestellfristen für das Außerhaus-Konferenzservice betragen:

- Für eine Bestellung 5 Pax – spätestens 15 Uhr des vorangehenden Werktags
- Für eine Bestellung für 5 - 20 Pax – spätestens 48 Stunden vor dem gewünschten   Liefertermin
- Für eine Bestellung für mehr als 20 Pax – spätestens 6 Werktage vor dem gewünschten Liefertermin

2.2.2. Die FR freiraum Gastronomie GmbH wird sich bemühen, auch spätere Bestellungen zu bearbeiten.

 

2.3. Zustellung

2.3.1. Bei der Bestellung ist der gewünschte Liefertermin anzugeben.

2.3.2. Sofern nichts anderes vereinbart wird, erfolgt die Lieferung an die angegebene Kundenadresse. Ist keine exakte Lieferadresse angegeben, so gilt die Kundenadresse als gültige Lieferadresse. Bei unrichtigen, unvollständigen oder unklaren Angaben durch den Kunden trägt dieser alle daraus entstehenden Kosten.

2.3.3. Lieferungen erfolgen ausschließlich an Wochentagen (Mo – Fr mit Ausnahme von Feiertagen, ggfls. Brückentagen) im vom Kunden bei der Bestellung angegebenen Zeitfenster. An Samstagen, Sonntagen oder Feiertagen erfolgt keine Zustellung.

2.3.4. Der Kunde kann bei der Bestellung zwischen folgenden Lieferterminen wählen:

- 08:00 – 11:00 Uhr
- 13:30 – 15:00 Uhr

Lieferungen außerhalb dieses Zeitraums sind nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung seitens der FR freiraum Gastronomie GmbH möglich und werden durch gesonderten Mehraufwand an den Kunden in Rechnung gestellt.

2.3.5. Eine Zustellung ist nur innerhalb des Business Campus Garching oder des Business Campus Unterschleißheim möglich.

2.3.6. Die FR freiraum Gastronomie GmbH wird die bestellten Artikel im gewünschten Zeitfenster an den Standort des Kunden im Business Campus Garching oder im Business Campus Unterschleißheim liefern und an der Rezeption übergeben. Das Verstauen der Artikel in geeigneten Kühlgeräten und der Service bei den Konferenzen erfolgen durch den Kunden. Ein eventueller Aufbau und das Eindecken von Konferenzräumen ist nicht im Preis inbegriffen und erfolgt nur nach schriftlicher Vereinbarung des AG und der FR freiraum Gastronomie GmbH. Zusätzliche Personalkosten werden zusätzlich in Rechnung gestellt.

2.3.7. Der Kunde kann die bestellte Ware (gänzlich oder teilweise) 30 Minuten vor dem gewünschten Liefertermin im Restaurant am Business Campus Garching oder im Restaurant am Business Campus Unterschleißheim abholen. Eine Abholung ist nur während der Öffnungszeiten des Restaurants (d.s. derzeit Montag – Donnerstag 08:00 – 17:00 Uhr und Freitag 08:00 – 15:00 Uhr) möglich.

 

2.4. Leistungsumfang und –änderungen

2.4.1. Der durch den Kunden angegebene und durch die elektronische Bestellung bestätigte Leistungsumfang dient als Rechnungsgrundlage.

Die FR freiraum Gastronomie GmbH behält sich vor, in der Menüzusammenstellung eine Änderung für den Fall vorzunehmen, dass aus nicht von der FR freiraum Gastronomie GmbH zu vertretenden Gründen Teile des Menüs durch andere gleichwertige Speisen oder Getränke ersetzt werden müssen. Die FR freiraum Gastronomie GmbH wird sich bemühen, den Kunden rechtzeitig zu informieren und trägt dafür Sorge, dass im zumutbaren Umfang das Ersatzprodukt dem Charakter des ersetzten Produktes möglichst nahekommt.

 

2.5. Rücktritt

2.5.1. Der Kunde ist zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Der Rücktritt ist schriftlich unter garching@freiraum.rest oder unterschleissheim@freiraum.rest zu erklären. Ein kostenfreier Rücktritt ist möglich:

- Bei einer Bestellung bis zu 5 Pax – bis 15 Uhr des vorangehenden Werktags;
- Bei einer Bestellung für bis zu 5 - 20 Pax – bis 48 Stunden vor dem gewünschten Liefertermin;
- Bei einer Bestellung für mehr als 20 Pax – bis 6 Werktage vor dem gewünschten Liefertermin.

Außerhalb dieser Fristen erklärte Rücktritte berechtigen die FR freiraum Gastronomie GmbH dazu, dem Kunden den Gesamtpreis für die Bestellung in Rechnung zu stellen; es sei denn, der Schaden der FR freiraum Gastronomie GmbH ist geringer und der Kunde weist dies nach.

2.5.2. Unbeschadet voranstehender Regelung kann die FR freiraum Gastronomie GmbH  Waren, Materialien und Personaldienstleistungen, die speziell für die betroffene Veranstaltung angeschafft wurden und die die FR freiraum Gastronomie GmbH nicht anderweitig einsetzen kann, dem Kunden in Rechnung stellen.

2.5.3. Übt der Kunde sein Rücktrittsrecht nicht aus, so bleibt der Vertrag wirksam mit der Folge, dass der Kunde die vereinbarte Gegenleistung auch dann zu entrichten hat, wenn er die bestellten Lieferungen und Leistungen nicht in Anspruch nimmt. Die Gegenleistung beinhaltet auch eine angemessene Entschädigung für entgangenen Speisen- und Getränkeumsatz.

2.5.4. Die FR freiraum Gastronomie GmbH ist auch berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag zurückzutreten, beispielsweise falls höhere Gewalt, Arbeitskämpfe (Aussperrung und Streik), durch die nicht nur eine Leistungsverzögerung eintritt, oder von der FR freiraum Gastronomie GmbH nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrags unmöglich machen oder unzumutbar erschweren.

Bei berechtigtem Rücktritt hat der Kunde keinen Anspruch auf Schadensersatz.

 

2.6. Pflichten des Kunden

2.6.1. Der FR freiraum Gastronomie GmbH obliegt lediglich die Lieferung der bestellten Speisen. Der Service der einzelnen Speisen (und Getränke) bei den Meetings, sowie die Entsorgung von Speiseresten und des Verpackungsmaterials erfolgen durch den Kunden. Des Weiteren wird der Kunde die vollständige Entfernung des Leergeschirrs nach Konferenzende vornehmen. Das Leergeschirr wird in den dafür vorgesehenen Kisten der FR freiraum Gastronomie GmbH zur Abholung bereits gestellt. Die Abholung erfolgt innerhalb der angegebenen Öffnungszeiten oder am folgenden Werktag. Durch den Kunden verschuldet defektes Geschirr (Porzellan, Gläser, Holzboxen) werden durch die FR freiraum Gastronomie GmbH in Rechnung gestellt.

 

3. Gemeinsame Bestimmungen für Veranstaltungen und Konferenzservice

3.1. Mängel

Beanstandungen des Kunden wegen Mängeln oder Mengenabweichungen von durch die FR freiraum Gastronomie GmbH zur Verfügung gestellten Einrichtungen sind unverzüglich gegenüber der FR freiraum Gastronomie GmbH anzuzeigen.

Bei nicht rechtzeitiger Rüge gelten die Leistungen der FR freiraum Gastronomie GmbH als genehmigt. Bei Mängeln der von der FR freiraum Gastronomie GmbH zur Verfügung gestellten Einrichtungen wird die FR freiraum Gastronomie GmbH den betroffenen Gegenstand nach eigener Wahl nachbessern oder Ersatz liefern, wobei mehrere Nachbesserungsversuche zulässig sind.

Werden die Nachbesserungen nicht in angemessener Zeit durchgeführt oder ist auch die Ersatzlieferung mangelhaft, so kann der Kunde die Herabsetzung der Vergütung verlangen und, wenn die Veranstaltung wesentlich beeinträchtigt ist, vom Vertrag zurücktreten. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Regelungen.

 

3.2. Vergütung und Zahlungsbedingungen

3.2.1. Die FR freiraum Gastronomie GmbH behält sich vor, mit Annahme ihres Angebots durch den Kunden 50 % der Vertragssumme als Vorauszahlung zu verlangen. Macht die FR freiraum Gastronomie GmbH von diesem Recht Gebrauch und ist diese Vorauszahlung nicht 14 Tage nach Zugang einer entsprechenden Aufforderung an den Kunden, spätestens jedoch 14 Tage vor der Veranstaltung eingegangen, ist die FR freiraum Gastronomie GmbH zum Rücktritt vom Vertrag und zur Geltendmachung von Schadensersatz wegen Nichterfüllung berechtigt. Bei der Zahlungsanweisung sind das Datum und der Name der Veranstaltung anzugeben.

3.2.2. Eine Fakturierung ins Ausland ist grundsätzlich nicht möglich.

3.2.3. Die (Schluss-) Rechnung stellt die FR freiraum Gastronomie GmbH im Anschluss an die Veranstaltung aus. Der Rechnungsbetrag ist sofort zahlbar und innerhalb von 14 Tagen nach Zugang der Rechnung ohne Abzug zur Zahlung fällig.

 

3.3. Haftung

3.3.1. Der Kunde haftet für alle Schäden an Gegenständen, die sich im Besitz der FR freiraum Gastronomie GmbH befinden oder von der FR freiraum Gastronomie GmbH eingebracht wurden und durch Veranstaltungsteilnehmer bzw. - besucher, Mitarbeiter oder sonstige Dritte aus dem Bereich des Kunden oder ihn selbst schuldhaft verursacht werden.

3.3.2. Die FR freiraum Gastronomie GmbH haftet für Schäden beim Kunden durch Pflichtverletzungen an anderen Rechtsgütern als Leben, Körper oder Gesundheit nur bei einer Verursachung in Folge grober Fahrlässigkeit oder Vorsatzes. Entstehen die Schäden durch eine Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, haftet die FR freiraum Gastronomie GmbH auch im Falle einfacher Fahrlässigkeit.

 

3.4. Schlussbestimmungen

3.4.1. Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf vom 11.04.1980 (CISG).

3.4.2. Soweit der Kunde Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuches, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, ist München ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten.

Darüber hinaus ist die FR freiraum Gastronomie GmbH berechtigt, vor dem Gericht zu klagen, das am Sitz des Kunden zuständig ist.

3.4.3. In diesen AGB genannte Beträge ohne abweichende Angabe verstehen sich zzgl. der jeweils gültigen Mehrwertsteuer.

3.4.4. Der Kunde kann gegenüber Forderungen der FR freiraum Gastronomie GmbH nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen aufrechnen bzw. insoweit ein Zurückbehaltungsrecht geltend machen.

3.4.5. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Bedingungen ungültig oder undurchführbar sein oder werden, so bleiben der Vertrag als Ganzes und die übrigen Bestimmungen dieser Bedingungen wirksam.

3.4.6. Die Vertragsparteien sind verpflichtet, die ungültige / undurchführbare Bestimmung vom Beginn der Ungültigkeit / Undurchführbarkeit an unter Berücksichtigung der beiderseitigen Interessen durch eine wirtschaftlich möglichst gleichartige Bestimmung zu ersetzen. Entsprechendes gilt für Lücken.

 

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